Shipping policy
§ 4 Versandkosten und Einfuhrabgaben
Bei Warenlieferungen in Länder außerhalb Europas können für Wareneinfuhren Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Die Höhe der Einfuhrabgaben variiert in verschiedenen Zollgebieten. Für die ordnungsgemäße Abfuhr aller notwendigen Zölle und Gebühren ist der Kunde verantwortlich.
§ 6 Lieferung, Versand in mehreren Paketen
- Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Rahmen der Bestellung angegebene Lieferadresse. Gibt der Kunde/Empfänger beim Versanddienstleister einen alternativen Abstellort an, so geht das Transportrisiko für das Paket nach Lieferung an den Abstellort an den Kunden/Empfänger über.
- Das Unternehmen ist berechtigt, bei Bestellung mehrerer Artikel die Waren in mehreren Paketen an den Kunden zu versenden, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende zusätzliche Versandkosten trägt das Unternehmen.
§ 7 Lieferzeiten
Die Versendung der Ware erfolgt regelmäßig zwei Werktage, in Einzelfällen aber spätestens 4 Werktage nach Eingang der Zahlung des Kunden per PayPal, per Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay.
§ 8 Gefahrenübergang
1. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Unternehmens.
- Gegenüber Kunden, die Unternehmern sind, behält sich das Unternehmen das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.